Grundlagen und Grenzen des Notwehrrechts im Türkischen Strafrecht
Abstract
Das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, ist in Gestalt des Instituts der Notwehr universell anerkannt. Es muss jedoch zugleich darauf hingewiesen werden, dass der Umfang des Instituts, nämlich der Kreis der notwehrfähigen Rechte, die Grenzen der zugelassenen Intensität der Abwehrhandlung und auch die zeitliche Grenze einer legitimen Verteidigungshandlung - zumindest auf der Ebene der positiv verankerten Notwehrdefinitionen - sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Auch lässt sich das Ausmaß des Notwehrrechts regelmäßig erst unter Berücksichtigung der Rechtsanwendungspraxis der Gerichte vollständig erfassen. Dies gilt insbesondere für solche auf der Ebene des Gesetzestextes zunächst sehr weitgefassten Notwehr- definitionen - wie nicht zuletzt jener des deutschen StGB. Doch bleibt die normative Bestimmung der Einzelmerkmale einer Notwehrdefinition von elementarer Bedeutung für den Umfang und die Grenzen dieses Instituts.